Garantie & Registrierung

Umfangreich und kostenlos - die 3-2-2 Garantie

Für unsere Produkte bieten wir eine kostenlose Garantieverlängerung mit vielen Vorteilen. Dazu müssen Sie Ihr Huber-Gerät einmalig online registrieren. Die Garantie beträgt in der Regel 12 Monate ab Auslieferdatum (Werk Offenburg). Mit der 3-2-2 Garantie erhalten Sie erweiterte Garantieleistungen ohne Zusatzkosten. Die Registrierung mit Angabe der Endkunden-Adresse muss innerhalb von 3 Monaten ab Lieferscheindatum erfolgen.

Unsere Garantiezeiten nach der Registrierung

3


3 Jahre für austauschbare (Plug & Play) elektronische Komponenten

2


2 Jahre für kältetechnische Komponenten

2


2 Jahre für mechanische und elektrische Komponenten

Mängelhaftung und Garantiebedingungen

Die Peter Huber Kältemaschinenbau SE (HUBER) garantiert einwandfreie Qualität der Produkte. Die Produkte stimmen mit den Spezifikationen und Beschreibungen gemäß der Auftragsbestätigung von HUBER grundsätzlich überein. Alle Produkte sind bei Beachtung der jeweiligen gültigen Betriebsanleitung, bestimmungsgemäßen Gebrauch, fachgerechter Installation und zulässigen Betriebsbedingungen in vollem Funktionsumfang prinzipiell einsetzbar. Serviceleistungen werden ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt.

Die Mängelansprüche des Bestellers ergeben sich aus unseren Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (v.a. in Ziffern VIII. – X.), die diesen Garantiebedingungen beigefügt sind bzw. unter www.huber-online.com einsehbar sind. Über diese Mängelhaftung hinaus räumen wir zu nachstehenden Bedingungen zusätzliche Garantien ein. Für eine möglichst rasche Bearbeitung befolgen Sie bitte nachstehende Vorgehensweisen im Servicefall oder bei Rückversand.

Produktgarantie, erweiterte Garantie bei Registrierung

Die Garantie für Materialschäden für alle HUBER Produkte beträgt 12 Monate ab Auslieferdatum, Werk Offenburg. Für den Fall, dass der Besteller die Produkte bei Inbetriebnahme unter Angabe der Endkundenadresse und der Seriennummer(n) unter www.huber-online.com registriert, erteilt HUBER darüber hinaus eine erweiterte Garantie gegen alle Materialschäden für die Zeiträume, die unten aufgeführt sind:

  1. Für austauschbare elektronische Steuerungen wird eine Garantie von drei (3) Jahren ab dem Auslieferdatum (Lieferschein) an den Besteller gewährt.
  2. Für kältetechnische Komponenten (einschließlich Kompressoren) wird eine Garantie von zwei (2) Jahren ab dem Auslieferdatum (Lieferschein) an den Besteller gewährt.
  3. Für mechanische und elektrische Komponenten, die einem üblichen Verschleiß unterliegen können, (z.B. Pumpen) wird eine Garantie von zwei (2) Jahren ab dem Auslieferdatum (Lieferschein) an den Besteller gewährt.

Die Garantie umfasst den Ersatz defekter Teile und damit verbundenen Lohnleistungen im Werk Offenburg. Alle Vor-Ort-Lohnleistungen sind ausdrücklich von der Garantie ausgenommen. Der Besteller trägt alle weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit dem Garantiefall entstehen.

Sollen Produkte vom Besteller zu einer (Garantie-) Reparatur an HUBER zurückgeschickt werden, gilt nachstehendes Vorgehen als vertraglich vereinbart:

Vor der Rücksendung meldet der Besteller eventuelle Fehlermeldungen oder Fehlfunktionen an HUBER unter Tel. +49 781 9603-244 oder via Email an info@huber-online.com. HUBER teilt daraufhin dem Besteller umgehend schriftlich eine Reparatur-Identifikationsnummer („RGA-Nr") mit. Der Besteller kennzeichnet die Verpackung und Reparatursendung mit dieser RGA-Nummer.

Der Besteller hat auf eigene Gefahr und eigene (Transport-, etc.) Kosten das HUBER Produkt am Sitz von HUBER oder einem anderen von HUBER bestimmten, der Zweckmäßigkeit der (Garantie-) Reparatur dienenden Ort ordnungsgemäß zur Verfügung zu stellen.

Alle Fremdprodukte, Zubehörteile, Zusatz-Produkte, Programme, Daten und Speichermedien, die nicht Bestandteil des HUBER Produktes sind, müssen vor der Versendung an HUBER entfernt werden. HUBER haftet nicht für Sachen, die vom Besteller nicht entfernt wurden oder die beschädigt wurden, bevor sie bei HUBER eingetroffen sind.

Alle Produkte müssen vom Besteller ordnungsgemäß für den Versand vorbereitet (gereinigt, vollständig entleeren, Transportsicherungen aktivieren etc.) und handelsüblich verpackt werden. Der Besteller (Versender) verpflichtet sich, alle gefährlichen, giftigen, gesundheitsschädlichen Stoffe, mit denen das Gerät in Kontakt getreten ist, absolut rückstandsfrei zu entfernen, damit für den Empfänger (HUBER) die Annahme gefahrlos ist.

Vor-Ort-Reparaturen sind nur unter der Voraussetzung möglich, dass alle Lohn-, Reise- und damit im Zusammenhang stehenden Kosten, einschließlich Spesen und Übernachtungskosten, vom Besteller getragen werden. Eine Vor-Ort-Reparatur wird vom Besteller schriftlich beauftragt. Er verpflichtet sich, HUBER zum vereinbarten Termin Zugang zur Reparatursache zu verschaffen. Kosten, die durch zeitliche Verzögerungen vor Ort entstehen, werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

Die Garantieansprüche sind zunächst im gleichen Umfang ausgeschlossen wie Mängelansprüche nach unseren o.g. Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (v.a. nach Ziffern VIII. (1.10) – X.).

Über diesen Ausschluss der Garantieansprüche hinaus werden zusätzlich ausgeschlossen:
Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes. Wartung und Verschleißteile sind ebenso ausgenommen von den Garantieansprüchen wie: Schäden durch Feuer, Überflutung oder andere Naturereignisse, Missbrauch, ungeeignete Betriebsmittel oder elektrische Störungen, Schäden aufgrund von unzulässigen Wärmeflüssigkeiten, ungeeignete Installation, Schäden, die während des Versandes auftreten.
Weiterhin ausgenommen sind Glasteile, Dichtungen, Farbabweichungen, Siebdruckbeschriftung, Logos, Abdeckungen, Zubehörteile, Daten- oder Netzkabel, Schalterabdeckungen und Schalterverkleidungen, Schläuche, Verbindungsteile, Klemmen, Wärmeträgerflüssigkeiten.
Nicht von HUBER schriftlich autorisierte Reparaturen, Fremdarbeiten und Modifikationen aller Art, die Verwendung für einen anderen als den vorgesehenen Zweck, das Ändern, Entfernen oder Manipulieren des Geräteschildes oder der Seriennummer führen zum sofortigen Erlöschen dieser Garantie.

Unter gar keinen Umständen ist HUBER für Schäden verantwortlich, die aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Teilen oder durch Produktionsausfall (z.B. wegen Lieferverzug) beim Besteller bzw. Endkunden entstehen.

Jegliche (Schadensersatz- u.ä.) Forderung unter diesen Garantiebedingungen muss vor dem Ende der Garantiezeit schriftlich an HUBER gestellt werden. Lohnersatzleistungen für nicht von HUBER schriftlich autorisierte (Fach)Arbeiten trägt in jedem Falle der Besteller. Teil(e)-Ersatz bedeutet nicht die Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer. Der Besteller übernimmt alle Kosten für Teile, Lohn und die Versendung von nicht unter die Garantie fallenden Reparaturen. Bevor Nicht-Garantie-Arbeiten ausgeführt werden, erteilt der Besteller einen schriftlichen Reparaturauftrag. HUBER stellt dem Besteller Teile und Lohnkosten für alle Reparaturen, die nicht unter Garantie fallen, in Rechnung.

Für sämtliche Streitigkeiten zwischen HUBER und dem Besteller wird als Gerichtsstand D-77656 Offenburg vereinbart. HUBER ist gleichzeitig berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragsparteien daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen HUBER und Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Fragen zur Garantieregistrierung?

Unsere Anwendungsspezialisten beraten Sie gerne unverbindlich und beantworten Ihre Fragen zu unseren Temperierlösungen.